Beirat der Bundesnetzagentur

Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen wird bei der Bundesnetzagentur ein Beirat gebildet. Er besteht aus jeweils 16 Mitgliedern des Deutschen Bundestages und 16 Vertreterinnen oder Vertretern des Bundesrates; die Vertreter oder Vertreterinnen des Bundesrates müssen Mitglieder einer Landesregierung sein oder diese politisch vertreten. Die Mitglieder des Beirates und die stellvertretenden Mitglieder werden jeweils auf Vorschlag des Deutschen Bundestages und des Bundesrates von der Bundesregierung ernannt.

Der Beirat, der mindestens einmal im Vierteljahr zu einer Sitzung zusammentreten soll, hat folgende Aufgaben:

Geschäftsstelle des Beirates

Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
-Geschäftsstelle-
Postfach 80 01
53105 Bonn

Ansprechpartnerin:

Elisabeth Kopp
Tel: (0228) 14-4569
Fax: (0228) 14-6456

www.bundesnetzagentur.de