Grüne Gentechnik

Nein, da macht Klaus Barthel nicht mit!

Klaus Barthel, machen Sie da mit?

Auf Hunderten von Postkarten und auf Plakatwänden wurde Klaus Barthel zu seiner Position zur Novelle der Regelungen zur Grünen Gentechnik befragt. Klare Antwort: "Nein, da mache ich nicht mit!"

Als einziger örtlicher Bundestagsabgeordneter stellte er sich am 28. Juni 2007 der Diskussion mit Betroffenen in Starnberg - obwohl dazu alle eigeladen worden waren. Damit aber nicht genug - den Worten sind jetzt Taten gefolgt. Die SPD konnte sich mit ihren wichtigsten Forderungen zur Grünen Gentechnik in Deutschland in der großen Koalition durchsetzen. Der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft, die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und eine deutliche Transparenz werden in vollem Umfang ermöglicht, gefördert und geschützt.

Gentechnik: SPD setzt sich durch

Nein, da macht Klaus Barthel nicht mit!

Grüne Gentechnik in Deutschland:
SPD kann sich in wichtigen Punkten durchsetzen

Über ein Jahr haben die Beratungen in der Koalition über eine Novelle der Regelungen zur Grünen Gentechnik gedauert. Am Anfang standen mehrere Monate der internen Meinungsbildung von CDU/CSU, dem sich die Debatten über Eckpunkte für das Bundeskabinett, juristische Fragen im Bereich der Haftung und Koexistenz sowie über Regelungen für Verordnungen im Umfeld des Gentechnikgesetzes anschlossen.

Jetzt haben sich SPD und CDU/CSU (unter Vorbehalt der Zustimmungen in den Bundestagsfraktionen) auf ein Paket für die Regelung der Grünen Gentechnik geeinigt, dass durch Bundesregierung und Bundestag in 2007 umgesetzt werden soll. Diese Einigung würdigt die klare Mehrheitsmeinung in der Bevölkerung, die mit 80% den Einsatz von Grüner Gentechnik ablehnt, ermöglicht aber insbesondere die weitere Forschung.

Der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft, die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und die Transparenz werden im vollen Umfang, den das EU-Recht heute ermöglicht, gefördert und geschützt.

Die Haftungsregelungen bleiben unverändert gegenüber den heute gültigen Regelungen. Auch das öffentlich zugängliche Grundstücksregister bleibt im vollen Umfang erhalten. Bundesminister Horst Seehofer hat der SPD zugesagt, die „Novell-Food-Verordnung“ gemäß den Regelungen der EU-Öko-Verordnung so zu verändern, dass Unternehmen, die auf GVO zur Fütterung ihrer Tiere verzichten, ihre Produkte mit der Kennzeichnung „Gentechnikfrei“ (oder ähnliche Formulierung) versehen können. Dadurch erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher eine erweiterte Transparenz. In diesen wichtigen drei Punkten hat sich die Haltung der SPD voll durchsetzen können.

Bis heute sind die einzuhaltenden Mindeststandards beim Anbau von GVO in Deutschland nicht geregelt. Dies wird jetzt mit den Verordnungen zur „Guten fachlichen Praxis“ nachgeholt. Als Zugeständnis an CDU/CSU dürfen Nachbarn von diesen Regelungen abweichen, wenn dadurch Dritte nicht geschädigt werden und die Regelung schriftlich bei den Aufsichtsbehörden hinterlegt werden. Landwirte, die gegenüber ihren Nachbarn z.B. auf den Mindestabstand verzichten, werden ihre eigene Ernte dann aber ab einem GVO-Anteil von mehr als 0,0% deklarieren und auch alle mit ihnen kooperierenden Landwirte informieren müssen. Deswegen wird es kaum zu einem massenhaften Gebrauch der privatrechtlichen Absprache kommen. Diese Regelung vollzieht auch nur die Möglichkeit nach, dass heute schon zwei Landwirte durch Bildung einer Genossenschaft Abstandsregelungen unterlaufen könnten.

Die Mindestabstandswerte beim Anbau von GVO-Mais werden auf 150 Meter gegenüber konventionellen Mais und 300 Meter gegenüber ökologisch angebauten Mais festgelegt. Gegenüber besonders schützenswerten Gebieten wie z.B. Naturschutzgebieten oder Anbauflächen für Saatgut können – wie bisher schon in Länderrecht geregelt - individuell noch höhere Abstandswerte festgelegt werden. Damit hat die SPD einen wesentlich höheren Wert als die allgemein 50 Meter durchsetzen können, die von der Mehrheit bei CDU/CSU, dem Forschungsministerium und auch im Kanzleramt gefordert wurden. Dies mindert auch die Gefahr, dass gentechnikfrei wirtschaftende Landwirte kostspielige Tests ihrer Ernten durchführen müssen.

Die SPD konnte also ihre wesentlichen Forderungen, auch die der Umwelt- und Verbraucherschutzverbände, in der großen Koalition durchsetzen.

Dabei ging es zu keinem Zeitpunkt um die Einführung von Grüner Gentechnik in Deutschland, dies ist durch europäisches Recht und das erste Gentechnikgesetz längst geschehen. Wir haben jetzt Regelungen zum Schutz der gen-technikfreien Landwirtschaft und der Verbraucherinnen und Verbraucher festgeschrieben und dabei die Spielräume des EU-Rechts weitgehend ausgeschöpft.

Dies kann man am Beispiel der Mindestabstände erläutern: Zwar hat heute ein „Gentechnik-Bauer“ keinerlei Schutz vor privatrechtlicher Haftung, allerdings kann dieses Manko durch eine Rückversicherung der Saatgutkonzerne kompensiert werden. Derzeit gilt keinerlei Mindestabstand gegenüber gentechnikfreien Äckern. Hier führen wir Mindeststandards ein. In vielen Gebieten Deutschlands wird dies wohl zu einem völligen Verzicht auf den Einsatz von Grüner Gentechnik führen, insbesondere wegen der stetigen Zunahme ökologisch bewirtschafteter Flächen.

Außerdem können die Verbraucher in Zukunft auch bei Milch, Käse, Eiern und Fleisch über das Kaufverhalten den Einsatz von Grüner Gentechnik bremsen, da hier durch die neuartige Kennzeichnung endlich Transparenz Einzug hält. Damit wird ein Markt für gentechnikfreie Viehwirtschaft und Futtermittelanbau geschaffen. „Dies ist ein ganz besonderer Erfolg“, betont Klaus Barthel.

National wird die SPD jetzt auf eine schnelle Verabschiedung von Verordnungen zur „Guten fachlichen Praxis“ für GVO-Raps und GVO-Kartoffeln bestehen. Beim Raps gibt es wegen der hohen Auskreuzungsgefahr keine Alternative zum Anbauverbot in Deutschland. Diese Regelung wird auch vor dem EU-Recht Bestand haben.

Wir werden weiter klären, ob EU-Recht und nationales Recht nicht doch zulässt, auch verbindlich gentechnikfreie Regionen in Deutschland zu schaffen, um die regionale Vermarktung von Produkten zu fördern und die Absatzmöglichkeiten von Ökoprodukten u.a. nicht zu gefährden. Ist dies nicht möglich, wird die SPD auf Anpassung des EU-Rechts in dieser Frage drängen.

Deutschland muss eine klare Position einnehmen, welcher Schwellenwert für die Kennzeichnung von Saatgut als GVO in der EU gelten soll. Die SPD wird dabei auf einen maximalen Schwellenwert von 0,1% bestehen und Forderungen aus CDU/CSU nach einem Wert von 0,5% ablehnen. Hier droht sonst die Gefahr einer von Jahr zu Jahr immer höheren Grundverunreinigung aller Ernten mit GVO.

Eine Zulassung durch die Kommission gegen den Willen von EU-Parlament oder EU-Rat dürfen künftig nicht mehr möglich sein. Das Beispiel der GVO-Kartoffel, bei der eine Zulassung trotz nicht ausgeräumter Bedenken der zuständigen europäischen Behörde wegen der Antibiotika-Resistenzgene in der GVO-Kartoffel durchgedrückt werden soll, muss zu einem Umdenken führen. Die SPD wird entsprechende Initiativen unternehmen, um das Zulassungsverfahren in der EU für GVO zu verändern, kündigte Klaus Barthel an.

Zuletzt muss die Förderung von sanfteren Alternativtechnologien zur Grünen Gentechnik, insbesondere „smart breeding“ (Beschleunigte Züchtung) und neue Anbaumethoden deutlich verbessert werden. Bisher erhalten diese Technologien nur einen Bruchteil der Förderung für die Grüne Gentechnik aus öffentlichen Forschungshaushalten. Dieser Zustand ist nicht mehr hinnehmbar.