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Aktuelles:

Februar 2010:
Zur heutigen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsatzsteuerpflicht von Post-Universaldienstleistungen erklärt der stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Barthel:

Experten bestätigen SPD-Position: Mehrwertsteuer auf Teile des Post-Universaldienstes ist mit europäischem Recht nicht vereinbar – Koalitionsmodell bedeutet im Ergebnis Subvention für Rosinenpicker und Lohndrücker – Umsetzungschaos droht

Die ganz große Mehrheit der Experten in der heutigen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages hat die SPD-Auffassung bestätigt: Die von der Bundesregierung angestrebte Ausdehnung der Umsatzsteuer auf Teile der Post-Universaldienstleistungen ist mit dem Europarecht nicht zu vereinbaren. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Pakete zwischen 10 und 20 kg und z. B. Massensendungen nach Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Zukunft mit 19 % Mehrwertsteuer belastet werden – unabhängig davon, ob die Leistung von der Deutschen Post AG (DPAG) oder von Wettbewerbern erbracht wird. Das trifft alle, die keine Vorsteuer abziehen können: private Kunden, Behörden, Banken, Kirchen, Ärzten, Vereinen, Parteien, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände. Schwarz-Gelb bleibt sich treu: Klientelpolitik zugunsten einiger weniger! Denn nur die Interessenvertreter der privaten Postkonkurrenten zeigten sich mit den Plänen der Bundesregierung zufrieden. Das sind die, die sich weigern, den Postmindestlohn zu akzeptieren. Die Zeche bezahlen u. a. Privatkunden, Vereine, Kirchen und Wohlfahrtsverbände: Die erhofften 300 Mio. EUR Steuermehreinnahmen über die Umsatzsteuer auf Post-Universaldienstleistungen sollen wohl helfen, die Entlastungen für Hotels auszugleichen.

Grundgesetz und EU-Postrichtlinie gewährleisten den Post-Universaldienst: eine flächendeckende Grundversorgung der Bevölkerung mit postalischen Dienstleistungen in einer bestimmten Qualität und zu erschwinglichen Preisen. Nach europäischem Recht sind Universaldienstleistungen von Unternehmen, die zur Erbringung des Universaldienstes verpflichtet sind, von der Umsatzsteuer zu befreien. Das dient, ganz im Sinne des Gedankens der Daseinsvorsorge, der Entlastung der Kunden.

Bisher wird der Post-Universaldienst alleine von der Deutschen Post AG (DPAG) erbracht. Diese muss nach § 56 Postgesetz jede Einschränkung des Angebots der Bundesnetzagentur sechs Monate vorher mitteilen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung räumt den Wettbewerbern die Möglichkeit ein, ebenfalls Post-Universaldienstleistungen zu erbringen, versäumt es aber, sie den gleichen Qualitätskriterien aus der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) und einer dem § 56 Postgesetz entsprechenden Verpflichtung zu unterwerfen.

Unter dem Vorwand, Wettbewerb im Postsektor herstellen zu wollen, unterläuft die Bundesregierung ihre grundgesetzliche Verpflichtung, einen günstigen und flächendeckenden Universaldienst zu garantieren. Postdienstleistungen werden für viele teurer und die Arbeitsbedingungen für die dort Beschäftigten immer schlechter.

Zusätzlich droht Chaos bei der Umsetzung: Da es künftig zwei Arten von Universaldienstleistungen gäbe, hätte der Briefträger sowohl mehrwertsteuerpflichtige und –befreite Sendungen dabei. Wie das durch die ganze postalische Leistungskette steuerlich getrennt werden soll, bleibt das Geheimnis einer Koalition, die sich den Bürokratieabbau auf die Fahnen geschrieben hat. Völlig unklar bleibt auch, welche Unternehmen auf welchem Weg steuerbefreit werden sollen.



Januar 2010:
Wettbewerb nicht über Dumpinglöhne!
Postmindestlohn darf nicht an formalen Fehlern scheitern

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Postmindestlohn erklärt der
wirtschaftspolitische Sprecher der bayerischen Landesgruppe in der SPDBundestagsfraktion
Klaus Barthel, MdB:

Der Wettbewerb im Briefmarkt darf nicht über Dumpinglöhne geführt werden.
Dies bleibt auch dann richtig und aktuell, wenn die entsprechende Verordnung
im ersten Anlauf an formaljuristischen Einwänden des
Bundesverwaltungsgerichts scheitert.

Mit der Novellierung des Arbeitnehmerentsendegesetzes hatte die Große
Koalition die Voraussetzungen geschaffen, um den formalen Kriterien des
Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg einzuhalten. Die jetzige
Verordnung wäre ohnehin am 30. April ausgelaufen. Es liegt jetzt am
Bundesarbeitsministerium, auf der Grundlage des novellierten
Arbeitnehmerentsendegesetzes einen neuen Postmindestlohn durchzusetzen.
Die Bundeskanzlerin, die nach der Bundestagswahl versprochen hat, es bleibe
bei den beschlossenen Mindestlöhnen, muss jetzt zu ihrem Wort stehen.

Die juristische Auseinandersetzung ist vorerst geklärt. Jetzt schlägt die Stunde
politischen Handelns: Es ist den in diesem Bereich Beschäftigten und der
Öffentlichkeit nicht mehr zu vermitteln, dass im Postgesetz seit 1998 eindeutig
die Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen zwingend
vorgeschrieben ist und ein branchenspezifischer Mindestlohn dies absichern
sollte, aber jetzt auf kaltem juristischem Weg wieder die Tür für Lohndumping
geöffnet werden soll.

Mit diesem Zustand wird sich die SPD nicht abfinden.

Barthel gegen Arbeitszeitverlängerung

Interview im Deutschlandfunk am 21.4.2008

Der postpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Barthel, hat die Deutsche Post AG aufgefordert, im anstehenden Tarifstreit ein verbessertes Angebot abzugeben. Insbesondere die Vergrößerung der Zustellbezirke habe in den vergangenen Jahren zu einem erhöhten Arbeitsdruck bei der Post geführt. Das bekämen auch die Kunden zu spüren, betonte Barthel.
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1. Nov. 2007: Briefdienstleister

Zur gestrigen Pressemitteilung der Bundesnetzagentur, die ein erstes Zwischenergebnis der Abfrage zu Arbeitsbedingungen im izenzierten Briefdienst bekannt gab, erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Barthel, MdB:siehe Pressemitteilung

Arbeitsbedingungen im Briefmarkt


Anlässlich der von Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, vorgestellten WIK-Studie zu den Arbeitsbedingungen im Briefmarkt und zur Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung zu Wettbewerb und Prekariat am 24. Mai 2007 in Berlin erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Barthel:
Die von Matthias Kurth, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, im Zusammenhang mit der Vorstellung der WIK-Studie zu den Arbeitsbedingungen im Briefmarkt veröffentlichten Behauptungen sind voreilig, einseitig, unzutreffend und gesetzwidrig.
(mehr [6 KB] )

Die Rede von Klaus Barthel dazu bei der FES am 24.05.2007 können Sie hier nachlesen: feswettbewerbprekariat240507.pdf [49 KB]

24. Mai 2007 - Briefmarkt: Marktöffnung stoppen...

...solange Rahmenbedingungen nicht stimmen

Anlässlich der von Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, vorgestellten WIK-Studie zu den Arbeitsbedingungen im Briefmarkt und zur heutigen Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung zu Wettbewerb und Prekariat erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Barthel:

Die von Matthias Kurth, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, im Zusammenhang mit der Vorstellung der WIK-Studie zu den Arbeitsbedingungen im Briefmarkt veröffentlichten Behauptungen sind voreilig, einseitig, unzutreffend und gesetzwidrig.

Nach Paragraf 6 Absatz 3 hat die Bundesnetzagentur seit 1. Januar 1998 den gesetzlichen Auftrag, Lizenzen im Postsektor zu verweigern oder zu entziehen, wenn die Arbeitsbedingungen wesentlich unter den in der Branche üblichen liegen. Matthias Kurth verkehrt diese soziale Schutzklausel in ihr völliges Gegenteil, wenn er die tarifvertraglich vereinbarten Löhne und Gehälter bei der Deutschen Post AG (DPAG) als zu hoch bezeichnet und gegen sie zu Felde zieht. Branchenüblich sind - anders von WIK angedeutet - nicht die Arbeitsbedingungen vom Gastgewerbe bis zum Stücklöhner bei alternativen Zustelldiensten, sondern die bei dem Unternehmen, das 90 Prozent aller Vollzeitarbeitsplätze und Marktanteile hat.

Das vom WIK-Gutachten ermittelte durchschnittliche Lohnniveau im Briefmarkt liegt bei gerade einmal 7,94 Euro. Die Erklärung von Matthias Kurth, damit liege es "über dem von den Gewerkschaften geforderten brachenübergreifenden Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro" weist in die völlig falsche Richtung. Wenn der Durchschnitt gerade einmal knapp über diesem Minimum liegt, verdeutlicht dies nur, dass es sehr wohl Stundenlöhne weit unter diesem Niveau geben muss. 5,50 Euro als möglichen Stundenlohn für Briefzusteller weist die Studie selbst aus und stellt fest: "Löhne bei einzelnen Unternehmen liegen jedoch darunter". Bei einer Rücklaufquote von nur 38 Prozent der befragten 100 Lizenznehmer - von insgesamt 750 tatsächlich aktiven - liegt zudem der Verdacht nahe, dass diejenigen, die noch weniger bezahlen, sich an der Studie vorsorglich nicht beteiligt haben oder gar nicht gefragt wurden.

Das Lohnniveau der DP AG pauschal als unüblich hoch abzuqualifizieren, hat weder mit der Rechts- noch mit der Faktenlage zu tun. Der soziale Schutzauftrag des Postgesetzes läuft leer, wenn die Bundesnetzagentur ihre Aufgabe darauf reduzieren will, irgendwelche regional und lokal gezahlten Löhne zu ermitteln, um sie dann als wettbewerbsgerechten Vergleichsmaßstab heranzuziehen. Genau einen solchen Wettbewerb sollte der Paragraf 6 Postgesetz ja von Anfang an verhindern: dass Wettbewerber im Postsektor dadurch ihre Marktchancen verbessern, dass sie das branchenübliche Niveau der Arbeitsbedingungen wesentlich unterschreiten; dass sich deshalb vor dem Hintergrund hoher Arbeitslosigkeit eine Lohnspirale nach unten dreht, die nicht einmal dann zum Stillstand kommt, wenn dadurch soziale Hilfsbedürftigkeit und Anspruch auf Arbeitslosengeld II ausgelöst wird.

Die Bundesnetzagentur hat ihren seit nunmehr fast zehn Jahren gültigen gesetzlichen Auftrag nicht erfüllt, Niedriglöhne durch Lizenzverweigerung zu verhindern. Dem Versuch der Bundesnetzagentur und ihres Präsidenten, durch einen Amoklauf gegen geltendes Recht von ihrem Versagen abzulenken, wird sich die SPD-Bundestagfraktion mit aller Kraft widersetzen.

Immer dringender stellt sich für uns auch die Frage, ob der Liberalisierungszeitplan für den Postsektor eingehalten werden kann.

Entgegen von interessierten Kreisen gezielt angeheizten Spekulationen ist davon auszugehen, dass sich die Marktöffnung in Europa um mehrere Jahre verzögert. Bundeswirtschaftminister Michael Glos soll der Öffentlichkeit reinen Wein einschenken anstatt auf Zeit zu spielen.

Vor diesem Hintergrund, also der ungelösten Problematik des europäischen Gleichklangs und den Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt fordert die SPD-Bundestagsfraktion den Wirtschaftsminister auf, die weitere Postliberalisierung in Deutschland zu stoppen und die Bundesnetzagentur an ihren gesetzlichen Auftrag zu erinnern.

Die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur geht nicht so weit, dass sie über Recht und Gesetz steht.

(Diese Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 24.05.2007 als PDF-Datei [6 KB] )

Klaus Barthel bei ver.di Kundgebung

14. Mai 2007 - "Gegen Liberalisierung ohne Sachverstand"

Auf Einladung des ver.di-Bundesvorstandes sprach Klaus Barthel, postpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, auf der Großkundgebung auf dem Potsdamer Platz vor über 30.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Seine Rede gegen Dumping- und Billiglöhne im Postdienst und für einheitliche europäische Standards finden Sie im Wortlaut hier [18 KB] .

Studie zu Postdiensten in Deutschland

Postdienste in Deutschland – auf dem Weg zum größten Niedriglohnsektor?

Am Donnerstag, 1. Februar 2007, hat sich die SPD-Bundestagsfraktion mit einer neuen, von der Friedrich-Ebert-Stiftung unterstützten und von ver.di (Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft) in Auftrag gegebenen Studie „Liberalisierung und Prekarisierung – Beschäftigungsbedingungen bei der neuen Briefdienstleistern in Deutschland“ befasst.

Auszüge aus der Studie:

Nach der vorgelegten Studie sind sozialversicherungspflichtige, langfristig angelegte Arbeitsverhältnisse bei den neuen Briefdienstleistern die Ausnahme. Mit einem Minijob-Anteil von 62,3 % (2004) und einer weiten Verbreitung befristeter Arbeitsverträge dominieren bei den neuen Briefdienstleistern Beschäftigungsformen, die durch ein hohes Maß an Unsicherheit, Instabilität und Abhängigkeit charakterisiert sind. Der Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist bei den Lizenznehmern von 45,9 % im Jahr 1999 auf 37,3 / im Jahr 2004 zurückgegangen. Während sich die im Zuge der Liberalisierung in den Markt eingetretenen Anbieter somit zu annähernd zwei Dritteln auf geringfügig Beschäftigte abstützen, operiert die Deutsche Post AG in diesem Beeich fast vollständig mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Der Anteil von Minijobs an des Gesamtbeschäftigtenzahl liegt bei den Lizenznehmern am Briefmarkt mit 62,3 % mittlerweile höher als in dem traditionell von geringfügiger Beschäftigung geprägten Reinigungsgewerbe (56,3 %) oder in der Gastronomie (52,8 %).

Der durchschnittliche Stundenlohn, der von den neuen Briefdienstleistern an ihre Beschäftigten bezahlt wird, beträgt in Westdeutschland 7 Euro und in Ostdeutschland 5,90 Euro, das durchschnittlich zu erzielende monatliche Brutto-Entgelt bei 38,5-Stundenwoche bei 1.169 Euro in Westdeustchland und 985 in den neuen Bundesländern. Die Einkommen liegen damit im Westen um 41 % und im Osten um 50 % unter dem Einstiegsgehalt für Zustellkräfte bei der Deutschen Post. Sie sind als nicht existenzsichernd einzustufen, weil sie für Westdeutschland um 11,0% und für Ostdeutschland um 16,7% geringer ausfallen als ein Arbeitseinkommen, mit dem sich der Mindestbedarf nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches II decken lässt. Relevante Teile der bei den neuen Briefdienstleistern Beschäftigten erfüllen folglich selbst im Falle einer Vollzeitbeschäftigung die Kriterien der Hilfebedürftigkeit nach SGB II und haben Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II.

Den Arbeitnehmern bei den neuen Briefdienstleistern fehlt in ihrer großen Mehrheit die Möglichkeit, ihre beruflichen Interessen durch Nutzung institutionell gesicherter Partizipationschancen - z.B. durch die Wahl von Betriebsräten oder die Mitarbeit in diesen - zu vertreten oder ihre Arbeitsbedingungen mittels kollektiver Einflussnahme - z.B. durch Tarifverträge - zu gestalten. Aufgrund der durch Hierarchie und Autorität geprägten und nicht selten mit den Ängsten der Beschäftigten kalkulierenden Personalführungsmethoden, wie sie für viele der Briefdienstleister typisch zu sein scheinen, dürften ihnen auch Optionen individueller und informeller Teilhabe an den sie betreffenden Entscheidungen weitestgehend verwehrt bleiben.

Die Befunde der vorliegenden Studie machen insgesamt deutlich, dass die bei den neuen Anbietern
am deutschen Briefmarkt entstandenen Arbeitsplätze ein ausgeprägt prekäres Potenzial in puncto Beschäftigungsstabilität, Einkommen und Teilhabe aufweisen. Mit der Liberalisierung als entscheide der Voraussetzung haben vor allem die nachfolgend genannten fünf Faktoren ein Bedingungsgefüge entstehen lassen, in dessen Rahmen sich am Briefmarkt Anbieter etablieren konnten, deren Geschäftsmodell vornehmlich auf den Kostenvorteilen prekärer Beschäftigung basiert:
- Hohe Arbeitslosigkeit mit ausgeprägten regionalen Schwerpunkten;
- die arbeitsmarktpolitische Erleichterung und Subventionierung geringfügiger Beschäftigung;
- staatliche Transferzahlungen an Niedriglohnbezieher, die bereits heute de facto im Sinne eines Kombilohnmodells wirken;
- die mangelnde gewerkschaftliche Organisationsmacht bei den neuen Briefdienstleistern;
- die regulatorische Zurückhaltung der Bundesnetzagentur bei der Anwendung des Instruments
der sozialen Lizenzauflagen.
Es kann keinen begründeten Zweifel daran geben, dass sich die Prekarisierungsproblematik bei unverändertem Fortbestand der genannten Bedingungen im Falle einer weiteren wettbewerblichen Öffnung des Briefmarktes weiter verschärfen wird.

Prekarisierung führt zu einer Reihe problematischer Implikationen
- für die betroffenen Beschäftigten,
- für den Wettbewerb im Briefmarkt,
- für die sozialen Sicherungssysteme.

Die neuen Briefdienstleister setzen in der Konkurrenz mit der Deutschen Post AG auf einen preislichen Unterbietungswettbewerb, in dem sie ihre Kostenvorteile gegenüber dem marktbeherrschenden Unternehmen zur Geltung bringen. Dabei sind in wohl keinem anderen Markt vergleichbar große Lohnkostenunterschiede zwischen einem dominanten Anbieter und seinen Konkurrenten festzustellen, wie sie im deutschen Briefmarkt gegeben sind. Problematisch ist hier insbesondere der Umstand, dass die Lizenznehmer ihre Kostenvorteile überwiegend aufgrund der prekären Arbeits- und Einkommensbedingungen ihrer Beschäftigten erreichen können. Solange dieses Geschäftsmodell funktionsfähig und erfolgreich bleibt, gibt es für die neuen Anbieter keine Anreize, die „low road“ zu verlassen und sich um anderweitige Unterscheidungsmerkmale von der Deutschen Post AG - etwa in puncto Qualität, Service oder Innovation - zu bemühen.

Prekäre Beschäftigung, wie sie bei den Lizenznehmern im deutschen Briefmarkt in der Form instabiler und geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse mit Niedriglöhnen weit verbreitet ist, hat problematische Konsequenzen für die Finanzarchitektur der sozialen Sicherung. Insbesondere gibt die forcierte Prekarisierung Anlass zu „Befürchtungen, dass dieser Wandel nicht nur die soziale Sicherung der einzelnen Beschäftigten (speziell die Rentenversicherung) beeinträchtigt, sondern auch die (vorrangig beitragsfinanzierten) sozialen Sicherungssysteme aushöhlt“ (Keller / Seifert 2006, S. 235). Diese Befürchtungen richten sich sowohl auf die Finanzierungsseite der sozialen Sicherungssysteme als auch auf die Ausgabenseite der öffentlichen Hand für steuerfinanzierte Sozialtransferleistungen.

Die Langfassung der Studie (115 Seiten) können Sie hier [334 KB] herunterladen.

Informationen zur Telekommunikations- und Postpolitik gibt es auch im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: BMWI
und bei der Bundesnetzagentur: http://www.bundesnetzagentur.de

(21.01.2003)
Ende des Unterausschusses Post und Telekommunikation?
Warum gibt es keinen Unterausschuss mehr? Was sind Vor- und Nachteile eines Unterausschusses? Antworten zu diesen Fragen können Sie hier nachlesen:
Ende des Unterausschuss Post- und Telekommunikation?

Postgesetz - PostG
(vom 22. Dezember 1997 - BGBl. I S. 3294)
Download (PDF, 80 KB) [79 KB]

Drittes Gesetz zur Änderung des PostG
(vom 23. August 2002, BGBl. I S. 3218)
Mit der dritten Änderung des Postgesetzes wird die nationale Liberalisierung des Postmarktes entsprechend den Vorgaben der am 05.07.2002 in Kraft getretenen neuen Postdiensterichtlinie fortgesetzt werden. Kernpunkt ist die stufenweise weitere Marktöffnung zunächst zum 1. Januar 2003 durch die Absenkung der Gewichts- und Preisgrenze der gesetzlichen Exklusivlizenz auf 100 Gramm bzw. das Dreifache des Standardtarifs und die Freigabe der abgehenden grenzüberschreitenden Briefbeförderung. Zum 1. Januar 2006 wird das Exklusivrecht dann in einem zweiten Schritt auf 50 Gramm bzw. das Zweieinhalbfache des Standardtarifs beschränkt.
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Änderungen der §§ 30, 49 und 51 PostG durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Postgesetzes vom 23. August 2002
Download (PDF, 16 KB) [15 KB]

Zweites Gesetz zur Änderung des PostG
(vom 30. Januar 2002 - BGBl. I S. 572)
Durch die am 7. Februar 2002 in Kraft getretene zweite Änderung des Postgesetzes wurden als Folge der Verlängerung der gesetzlichen Exklusivlizenz die Vorschriften im Postgesetz und in der Post-Universaldienstleistungsverordnung, die mit dem Exklusivrecht im sachlichen Zusammenhang stehen, an die neue Rechtslage angepasst. Neben der zeitlichen Angleichung dieser Regelungen an die neue Laufzeit der Exklusivlizenz bis Ende 2007 sind die gesetzlichen Verpflichtungen der Deutschen Post AG zur Erbringung des Universaldienstes in das Postgesetz und zusätzliche Regelungen zur Konkretisierung der Infrastruktur (Versorgung mit Postfilialen in ländlichen Räumen, Leerungszeitenangabe auf Briefkästen) in die Post-Universaldienstleistungsverordnung aufgenommen worden.
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Änderungen der §§ 51 bis 54 PostG durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Postgesetzes vom 30. Januar 2002
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Erstes Gesetz zur Änderung des PostG
(vom 2. September 2001 - BGBl. I S. 2271)
Am 7. September 2001 ist die erste Änderung des Postgesetzes in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde das Exklusivrecht der Deutschen Post AG zur Beförderung von Briefsendungen und adressierten Katalogen bis 200g bis zum 31. Dezember 2007 verlängert.
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Änderung des § 51 PostG durch das Erste Gesetz zur Änderung des Postgesetzes vom 2. September 2001
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Postdienstleistungsverordnung - PDLV
(vom 21. August 2001 - BGBl. I S. 2178)
Die Verordnung regelt das Vertragsverhältnis - d.h. Rechte und Pflichten - zwischen Anbietern von Postdienstleistungen und ihren Kunden (in der Regel Absender einer Sendung). Sie dient der Umsetzung der europäischen Postdiensterichtlinie. Die PDLV ist am 25. August 2001 in Kraft getreten.
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Post-Universaldienstleistungsverordnung - PUDLV
(vom 15. Dezember 1999, BGBl. I S. 2418 unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Postgesetzes)
Download (PDF, 35 KB) [15 KB]

Bayern: 58 kleine Poststellen auf dem Land mehr
SPD-Landesgruppe begrüßt Umsetzung der neuen Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV)
eigene Pressemitteilung (02.05.2002) - Auflistung der zusätzlichen Postfilialen in Bayern:

Bekanntlich hatte die Koalition Ende 2001 ein postpolitisches Paket durchgesetzt, das zusammen mit der Verlängerung der Exklusivlizenz deutlich verbesserte Leistungen für die Postkunden in ländlichen Räumen und den Fortbestand der Qualitätsstandards im Postdienst beinhaltete.

Jetzt beginnt die Umsetzung des Ausbaues des Filialnetzes. In den dünn besiedelten Landkreisen der neuen Länder und in Gemeinden ab 2.000 Einwohnern müssen neue Postfilialen mit dem Pflichtangebot der Post eingerichtet werden.

In den meisten Fällen wird es sich um Vertriebspartner handeln, bundesweit rund 330. Nicht in dieser Zahl enthalten sind all jene Poststellen, die nach altem Recht schon hätten geschlossen werden können und nun bleiben müssen.

Für Bayern als Flächenstaat hat dies besondere Bedeutung. Mit 58 zusätzlichen Filialen profitiert der Freistaat überdurchschnittlich von der neuen Regelung, für die die SPD-Landesgruppe sich stark gemacht hatte. In Bayern sind all jene Gemeinden positiv betroffen, die mehr als 2.000 Einwohner haben und jetzt eine Poststelle dauerhaft (vorerst bis 2007) garantiert oder neu eingerichtet bekommen.

Der telekommunikations- und postpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion: "Wir werden weiterhin dafür sorgen, dass die Liberalisierung der Postmärkte nicht zulasten der Kunden, der Qualität und der Arbeitsplätze geht. Nur eine starke Post und fairer Wettbewerb können die Voraussetzungen dafür schaffen. Deshalb lehnen wir auch die neuen Forderungen aus den Reihen von Union und FDP ab, schneller als von der EU vorgesehen, Liberalisierung mit der Brechstange zu betreiben.

(25.05.2004)


Selbstverpflichtungserklärung der Deutschen Post AG

Die Drucksache 15/3186 enthält die "Freiwillige Selbstverpflichtung zur Konkretisierung und Ergänzung der Universaldienstleistungsverordnung der Deutschen Post AG" als Anlage:
Drucksache-15/3186 (PDF-Datei ) [151 KB]

(16.06.2004)



Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zur "Selbstverpflichtungserklärung der Deutschen Post AG" kann in der folgenden Drucksache nachgelesen werden:
Drucksache-15/3337 (PDF-Datei) [81 KB]

(20.10.2003)


Wir werden Lücken im Gesetz schließen:
Der Leistungsabbau bei der Post muss ein Ende haben", so der postpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

Bei den Kunden und in der Politik wächst seit Monaten der Unmut über die Deutsche Post AG. Briefkastenabbau und weitere Verschlechterungen im Filialnetz sind die Hauptthemen, zunehmend aber auch die Zustellung.

Wiederholt - zuletzt am vergangenen Montag - hat sich der Beirat bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post auf Betreiben der SPD-Vertreter mit der Problematik befasst: bisher ohne greifbares Ergebnis. Zunehmend setzt sich aber auch in der Behörde die Auffassung durch, dass sich etwas ändern muss.

Derzeit berät die SPD Gegenmaßnahmen im gesetzgeberischen Bereich beim Postgesetz und der Post-Universaldienstleistungverordnung. Wir wollen insbesondere die Leistungspalette präzisieren, in dem ausdrücklich Bereithaltung zur Abholung, Nachsendung und Lagerung von Sendungen erwähnt werden. Dies ist vor allem für die Filialen wichtig, bei denen häufig diese Leistungen, die eigentlich selbstverständlich zum "Brief" und "Paket" gehören, nicht mehr angeboten werden.

Der Bundestagsabgeordnete Klaus Barthel dazu: "Es kann nicht sein, dass die Post ihre Kunden zwingt, nicht zugestellte Sendungen viele Kilometer entfernt abzuholen, anstatt wie bisher in der Filiale am Ort."

Die Post zwingt uns durch ihr Verhalten auch, den Begriff "Gemeinde" und "zusammenhängend bebaute Gebiete" anders zu fassen. Gemeindeteile mit 2.000 bzw. 4.000 Einwohnern dürfen nicht schlechter behandelt werden als wenn sie selbständige Gemeinden wären. Probleme gibt es auch mit der Benehmensregel mit den Gemeinden, der Drohung, weitere Briefkästen abzubauen und den Öffnungszeiten der Filialen.

"Wir hätten es lieber gesehen, mit der Post zu freiwilligen Vereinbarungen zu kommen, um nicht immer kompliziertere Verordnungen zu produzieren. So wie es im Moment aussieht, werden wir aber um gesetzliche Maßnahmen einschließlich wirksamer Sanktionen nicht herumkommen", so der postpolitische Sprecher seiner Fraktion.

(04.06.2003)


Bundestag beanstandet einstimmig das Vorgehen der Post

Zum Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit erklärt der Sprecher für Postpolitik der SPD Bundestagfraktion, Klaus Barthel, MdB:

Der Wirtschaftsausschuss hat heute einstimmig einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen angenommen, indem das Verhalten der Post im Umgang mit den Postagenturen und den Briefkästen gerügt wird. Die Tatsache, dass alle Fraktionen sich auf einen gemeinsamen Text einigen konnten, drückt die allgemeine Empörung über das verbraucherfeindliche und unprofessionelle Vorgehen der Post aus. Der Beschluss des Ausschusses liegt nun als Beschlussempfehlung dem Plenum für die Debatte am Freitag vor.

Die Post wird nunmehr aufgefordert:

* Die Neuordnung des Vertragsverhältnisses mit den Agenturen so lange auszusetzen, bis die Prüfung des Bundeskartellamtes abgeschlossen ist,
* Die Verträge in Abstimmung mit den relevanten Verbänden zu überarbeiten und auf dieser Grundlage allen bisherigen Postagenturnehmern neue Verträge vorzulegen.
* Sollte es zu Kündigungen der Agenturverträge kommen, so muss die Zeit der entstehenden Vakanzen verkürzt werden und von Seiten der Post ein Meldesystem über bestehende Vakanzen aufgebaut werden.
* Schließlich erwartet der Deutsche Bundestag, dass die Deutsche Post AG der Verpflichtung nachkommt, im Falle der Schließung einer stationären Einrichtung das Benehmen mit der zuständigen kommunalen Gebietskörperschaft herzustellen und auch über die Änderung der Standorte von Briefkästen vorab zu informieren.

Auch die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer - sicherlich eingeschränkten - Möglichkeiten, aktiv zu werden.

Für uns ist dieser Beschluss die Bestätigung dafür, dass es richtig war, im Sommer des letzten Jahres - auch gegen die Stimmen der Opposition - die Post-Universaldienstleistungsverordnung bis zum Jahr 2007 zu verlängern und zu präzisieren. Nur durch diese Verordnung haben wir überhaupt ein Instrument, die flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen sicherzustellen. Die Richtigkeit wird mit dem vorliegenden Beschluss jetzt - da eine Unterversorgung droht - von allen Parteien anerkannt.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird die Entwicklung des flächendeckenden Dienstleistungsangebotes der Post genau beobachten und auch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post weiter in die Pflicht nehmen, damit die gesetzlichen Vorgaben wirksam überwacht werden.

Den Beschwerden der Gemeinde und Agenturen in unserer Region werden wir nachgehen. Der gemeinsame Beschluss ist dafür ein wichtiges Signal.

4. Juni 2003 - Beschluss

der Mitglieder der Fraktionen von
SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP
im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit

Der Bundestag wolle beschließen, die Anträge

* "Die Bestimmungen der Post-Universaldienstleistungsverordnung verbraucherfreundlich durchsetzen" (DS 15/615) und
* "Flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen sicherstellen" (DS 15/466) und
* "Wettbewerbsbedingungen bei Vertrieb von Postdienstleistungen schaffen" (DS 15/579)

in folgender gemeinsamer Fassung anzunehmen:

I. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

1. sich für eine faire, partnerschaftliche Geschäftspolitik der Deutschen Post AG insbesondere gegenüber den mittelständischen Postagenturen einzusetzen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegebenenfalls in ihrer Rolle als Mehrheitseigentümer die Maßnahmen der Deutschen Post AG bezüglich der Ausgestaltung der Agenturverträge zu beobachten und auf Angemessenheit zu achten;

2. dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis der durch das Bundeskartellamt eingeleiteten Prüfung der neuen Vertragspolitik der Deutschen Post AG gegenüber den Postagenturen zu berichten und sich dafür einzusetzen, dass die Vertragsumstellung bei den Postagenturen durch die Deutsche Post AG aufgeschoben wird, bis das Bundeskartellamt seine Prüfung im Hinblick auf die Gestaltung des Vertriebssystems nach den §§ 19 und 20 GWB abgeschlossen hat;

3. dafür zu sorgen, dass die Deutsche Post AG die nach der Post-Universaldienstleistungsverordnung vorgesehene flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen auf einem angemessenen Niveau gerade auch im ländlichen Raum, den Kleinstädten und in den Stadtteilen von Großstädten gewährleistet. Aktuell gilt das auch für die derzeit stattfindenden Veränderungen bei den Briefkästen. Durch geeignete Maßnahmen ist zu überwachen, dass die Deutsche Post AG im Falle der Kündigung von Agenturverträgen jederzeit und in vollem Umfang ihrer Verpflichtung gemäß Post-Universaldienstleistungsverordnung nachkommt und Verstöße mit den gesetzlich vorgesehenen Bußgeldern geahndet werden;

4. zu prüfen, ob die bestehenden rechtlichen Instrumente die Regulierungsbehörde in die Lage versetzen, einer möglichen Gefährdung der flächendeckenden Versorgung rechtzeitig und ausreichend entgegen wirken zu können.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Deutsche Post AG auf,

die Neuordnung des Vertragsverhältnisses mit den Agenturen so lange auszusetzen, bis die Prüfung des Bundeskartellamtes abgeschlossen ist, die Verträge in Abstimmung mit den relevanten Verbänden - wie z. B. dem Postagenturnehmerverband e.V. und dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels - zu überarbeiten und auf dieser Grundlage allen bisherigen Postagenturnehmern neue Verträge vorzulegen. Sollte es zu Kündigungen der Agenturverträge kommen, so muss die Zeit der entstehenden Vakanzen verkürzt werden und von Seiten der Post ein Meldesystem über bestehende Vakanzen aufgebaut werden. Schließlich erwartet der Deutsche Bundestag, dass die Deutsche Post AG der Verpflichtung nachkommt, im Falle der Schließung einer stationären Einrichtung das Benehmen mit der zuständigen kommunalen Gebietskörperschaft herzustellen und auch über die Änderung der Standorte von Briefkästen vorab zu informieren.

(15.04.2003)


Barthel: Post ruiniert ihren Ruf
Abgeordneter kritisiert den Abbau von Briefkästen:
Nach den neuen Verträgen für die Agenturen kommt nun die nächste Zumutung der Post: Still und leise werden in hoher Zahl die Briefkästen abgebaut. Klaus Barthel: "Die Post behauptet zwar, sich an die Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) zu halten. Diese schreibt vor, dass in bebauten Gebieten alle 1.000 Meter ein Briefkasten unterhalten werden muss. Das Unternehmen informiert die Kommunen und Bürger aber erst, nachdem abgebaut wurde. Das ist schlechter Stil."

Der Abgeordnete betont, wer gute Zusammenarbeit anstrebe, müsse zuerst seine Absichten offen legen. "Man spricht sich ab, bevor Tatsachen geschaffen werden. Ich kritisiere auch, dass die Vorgabe immer noch nicht umgesetzt ist, immer die jeweils letzte Leerungszeit am Briefkasten ablesen zu können." Barthel hält trotzdem an der PUDLV fest. "Ohne sie hätte sich die Post längst aus der kundenfreundlichen Bereitstellung von Service und Dienstleistung zurückgezogen. Die Postkunden stünden viel schlechter da, wenn sich Union und FDP durchsetzt hätten, die die Post zum 1. Januar 2003 aus diesen Verpflichtungen entlassen wollten."

Barthel will das weitere Vorgehen der Post sehr genau beobachten. Solange die Vorschriften eingehalten werden, gibt es allerdings keine Möglichkeit, den Abbau zu stoppen: "Ich fordere die Post AG auf, über die Standorte der Briefkästen zu informieren. Außerdem soll sie vor allem in der Nähe von Altersheimen, Krankenhäusern, Einkaufszentren und anderen Orten mit erhöhtem Publikumsverkehr Briefkästen erhalten!" Klaus Barthel fordert Kommunen und Bürger auf, die Regulierungsbehörde und sein Wahlkreisbüro über den Abbau unverzichtbarer Briefkästen zu informieren: "Wir wollen alle Möglichkeiten zum Schutz der Kunden prüfen."

(09.04.2003)


Sprecher der AG Telekommunikation und Post gewählt
Postpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion ist Klaus Barthel
Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion:
Zur Konstituierung der Arbeitsgruppe Telekommunikation und Post erklärt der Sprecher für Wirtschaft und Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:

Obwohl wichtige Herausforderungen für die Gesetzgebung in der Telekommunikations- und Postpolitik in dieser Legislaturperiode anstehen, verweigert sich die Unionsfraktion der Bildung eines entsprechenden Unterausschusses. Die SPD-Fraktion hat daraus die Konsequenzen gezogen und eine Arbeitsgruppe aus allen betroffenen Fachausschüssen gebildet. Diese AG Telekommunikation und Post ist an die AG Wirtschaft und Arbeit der SPD-Fraktion angegliedert.

Auf der konstituierenden Sitzung wurden die Sprecher der Arbeitsgruppe gewählt:

* Sprecher für Telekommunikationspolitik ist Hubertus Heil,
* Sprecher für Postpolitik ist Klaus Barthel.

Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes und die Lösung der sichtbaren Probleme in der Regulierung des Postmarktes (unter anderem Agenturen, Briefkästen und Monopolfestigung) mit der Novelle des Postgesetzes zum Ende der Legislaturperiode haben weitreichende Auswirkungen auf viele Lebenslagen der Bürger, betreffen weite Teile der Wirtschaft und können dem Arbeitsmarkt nutzen, wenn sie zukunftsweisend gestaltet werden. Wir werden unsere Politik ausrichten an den Aufgaben, mehr Wettbewerb zu schaffen, die Interessen der Verbraucher aufzunehmen und Innovationen zu fördern.

(21.02.2003)


Postagenturen:
Beirat erhöht den Druck auf die Post

Der Regulierungsbeirat hat sich im Februar erneut mit den problematischen Vertragsbedingungen, die die Post derzeit privaten Agenturen anbietet, befasst. Dabei wurde die Sorge deutlich, dass die neuen Vertragskonditionen so unattraktiv gestaltet werden, dass die Universaldienstleistungsverpflichtungen der Post AG gefährdet sein können. Der stellvertretende Landesgruppenvorsitzende Klaus Barthel (Starnberg), Mitglied im Regulierungsbeirat, berichtet von einem klaren Beschluss: "Der Beirat fordert die Regulierungsbehörde auf, ihre Möglichkeiten voll wahrzunehmen, um die Post AG zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu bewegen. Dafür bestehen gesetzliche Grundlagen." Außerdem, so Barthel, prüft derzeit das Bundeskartellamt, ob die Post ihre Marktmacht missbraucht.

"Reine Schaumschlägerei" betreibt für Barthel die Opposition, die den Bund als Mehrheitsaktionär der Post AG "in die Pflicht" nehmen will. Denn: Nach einschlägigem Unternehmensrecht kann selbst ein Mehrheitsaktionär nicht ins unmittelbare Geschäftsgebaren eingreifen. Und außerdem: "Jetzt plötzlich ruft die Opposition nach dem Mehrheitsaktionär Bund. Seit Jahr und Tag wollen Union und FDP schnellstmöglich sämtliche Bundesanteile verschleudern. Den staatlichen Anteil haben sie stets als Staatsinterventionismus verdammt", so Barthel. "Wir arbeiten weiter an einer Lösung der Probleme. Die Opposition hat keine Legitimation zur Kritik. Mit ihrer Politik gäbe es eine Vielzahl von Agenturen längst nicht mehr", bekräftig Barthel.

(27.01.2003)


Zur Postpolitik erklärt der Abgeordnete Klaus Barthel:
Die Post soll sich mehr um den Universaldienst kümmern.
Zur Postpolitik erklärt der Abgeordnete der SPD Bundestagfraktion, Klaus Barthel, MdB:

Der Ärger um die Umsetzung der Postuniversaldienstleistungsverordnung reißt nicht ab. Immer häufiger werden Verstöße gegen die Auflagen für den Monopolisten gemeldet und die neuen Agenturverträge der Post, die zu starken Einnahmerückgängen der Agenturen führen, werden das Netz der Postversorgung weiter ausdünnen. Offensichtlich versucht die Post, die Belastungsgrenze der privaten Agenturen auszuloten.

Der Beirat der Regulierungsbehörde hat sich bereits zwei Mal mit den Versäumnissen der Post bei der Umsetzung der Verordnung zum Universaldienst beschäftigt. Zwei Mal mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass Defizite bestehen und keine Anstrengungen unternommen werden, diese abzustellen.

Zur Erläuterung, dazu ist die Post verpflichtet:

* 5.000 stationäre Einrichtungen mit unternehmenseigenen Personal zu betreiben.
* In allen Gemeinden mit mehr als 2 000 Einwohnern mindestens eine stationäre Einrichtung vorzuhalten; dies gilt in der Regel auch für Gemeinden, die gemäß landesplanerischen Vorgaben zentralörtliche Funktionen haben. (Unter "Gemeinden" sind solche im kommunalrechtlichen Sinne zu verstehen; vom Hauptort abgesetzte Ortsteile gelten nicht als Gemeinden; jedoch sind Verwaltungsgemeinschaften, Samtgemeinden u.ä. im Sinne der Verordnung Gemeinden mit einem Anspruch auf eine eigene stationäre Einrichtung - nach Auslegung der Regulierungsbehörde)
* In Gemeinden mit mehr als 4 000 Einwohnern und Gemeinden, die gemäß landesplanerischen Vorgaben zentralörtliche Funktionen haben, grundsätzlich zu gewährleisten, dass in zusammenhängend bebauten Gebieten eine stationäre Einrichtung in maximal 2 000 Metern für die Kunden erreichbar ist.
* In allen Landkreisen mindestens je Fläche von 80 Quadratkilometern eine stationäre Einrichtung vorzuhalten.
* Bei Veränderungen der stationären Einrichtungen frühzeitig, mindestens zehn Wochen vor der Maßnahme, das Benehmen mit der zuständigen kommunalen Gebietskörperschaft herzustellen.
* Alle übrigen Orte durch einen mobilen Postservice zu versorgen.
* Die Einrichtungen werktäglich nachfragegerecht betriebsbereit zu halten.

Wir haben nun vielerorts festgestellt, dass die Post diesen Auflagen nicht nachkommt. Die Einrichtung von stationären Einrichtungen in Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern ist nur etwa zu 75 Prozent erfüllt. Und die Verpflichtung zur Einrichtung von stationären Einrichtung aufgrund des Flächenkriteriums von 80 km2 ist bislang auch nur etwa zu 70 Prozent erfüllt. Dieses Kriterium ist insbesondere in den Neuen Bundesländern zur ausreichenden Versorgung wichtig. Ebenfalls gibt es eine Vielzahl von Klagen darüber, dass Postfilialen, die aufgrund eines Betreiberwechsels oder Personalmangels geschlossen wurden, nicht zeitgerecht wieder geöffnet werden. Auch werden Einrichtungen in mehreren Städten von ein und demselben Personal betrieben, wodurch in Bezug auf die nachfragegerechte Öffnungszeit erhebliche Zweifel bestehen.

Die Post begründet die Lücken oft damit, keine geeigneten Agenturpartner zu finden. Bei den angebotenen Konditionen dürfte das kein Wunder sein! Ähnliches gilt für den Personalmangel bei den eigenbetriebenen Filialen. Die Post schafft also oft die Probleme selbst, die sie anschließend beklagt.

Sehr intensiv wird bei der Post mit dem Programm STAR an der Wertsteigerung des Unternehmens als Global Player gearbeitet. Dabei scheint sie das Kerngeschäft zu vergessen. In der Welt spitze ist ein gutes Ziel - aber das darf nicht zu Lasten der Grundversorgung der Bevölkerung in Deutschland gehen. Die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen steht nicht im Belieben der Unternehmensführung.

Ich fordere die Post auf, zur Abwehr einer Verschärfung der Rechtslage den Agenturen einen fairen Leistungsausgleich anzubieten und die Grundversorgung der Bevölkerung zu verbessern. Dann kann sie auch ihre globalen Interessen auf gesunde Füße stellen.

Aktuelles aus dem BMWI:

Studie bestätigt hohe Akzeptanz und erfolgreiche Innovationsförderung durch das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mittelständische Unternehmen bei ihren Innovationsaktivitäten. Seit 2008 wurden über 9.500 Innovationsvorhaben mit rund 1,2 Mrd. Euro Fördermittel unterstützt.

Informeller Energieministerrat diskutiert über den notwendigen Ausbau von Energieinfrastrukturen in der EU und seine Finanzierung

Heute und gestern tagte in Brüssel der informelle EU-Energieministerrat. Schwerpunkte waren der Infrastrukturausbau, der Verbraucherschutz und die Energieeffizienz in der Europäischen Union.

Entwicklung des Auftragseingangs in der Industrie im Juli 2010

Die Auftragseingänge in der Industrie sind vorläufigen Angaben zufolge [1] im Juli preis- und saisonbereinigt [2] um 2,2 % zurückgegangen. Im Vormonat waren sie - gestützt durch umfangreiche Großaufträge im Bereich des sonstigen Fahrzeugbaus, der insbesondere Schiffe, Flug- und Schienenfahrzeuge umfasst - aufwärts revidiert kräftig angestiegen (+3,6 %). Im aktuellen Monat wurde das Gesamtergebnis demgegenüber durch deutlich unterdurchschnittliche Großaufträge gedämpft. Dies wirkte sich auf die Bestellungen bei den Herstellern von Investitionsgütern aus, die um 5,5 % zurückgingen. Die Auftragseingänge bei den Vorleistungsgüterproduzenten erhöhten sich dagegen um 2,5 %. Die Hersteller von Konsumgütern verbuchten ein Auftragsminus von 1,0 %. Ohne den sonstigen Fahrzeugbau war in der Industrie insgesamt ein Zuwachs an Bestellungen um 0,6 % zu verzeichnen. Während die Auslandsnachfrage nach industriellen Erzeugnissen zuletzt deutlich um 3,7 % nachgab, schwächte sich die Inlandsnachfrage nur leicht um 0,3 % ab.