Rente mit 67
Die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung hält Klaus Barthel aus arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Gründen für nicht vertretbar. Er befürchtet aufgrund der völlig unzureichenden Rahmenbedingungen durch die Anhebung des Renteneintrittsalters einen weiteren Anstieg der Langzeitarbetislosigkeit und eine Verschärfung des Riskos der Altersarmut.
Auf Grund der im Einzelnen in einer persönlichen Erklärung skizzierten Kritikpunkte und der großen Bedenken gegen den vorliegenden Gesetzentwurf stimmte Klaus Barthel am 9. März 2007 im Deutschen Bundestag gegen das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demographische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz)
Den genauen Wortlaut der zusammen mit anderen Abgeordneten abgegebenen persönlichen Erklärung können Sie hier nachlesen:
Erklärung nach § 31 GO zum RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz [12 KB]
Aktuelle Herausforderungen an die Altersvorsorge
Mit der gesetzlichen Rente verfügt Deutschland über eine vorbildliche Altersversorgung, die rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentnern einen Ruhestand in Sicherheit bietet.
Das Prinzip:
- Diejenigen, die im Arbeitsprozess stehen, bringen die Mittel auf für diejenigen, die Rente beziehen.
- Über einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln fließen zusätzliche Gelder in die Rentenkasse, um diese aufzufüllen.
- Der Staat garantiert die Auszahlung der Renten Monat für Monat.
Die absehbare und mittelfristig nicht abwendbare demografische Entwicklung hat zur Folge, dass immer weniger Beitragszahler die Altersvorsorge für immer mehr Rentner aufbringen müssen. Die Rentenversicherung, die unter den Bedingungen einer „jungen Gesellschaft“ konzipiert wurde, gerät aus dem Lot. Deshalb handeln wir jetzt, um die solidarische Rente langfristig zu sichern.
Fragen und Antworten
Fragen und Antworten zur schrittweisen Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 ab dem Jahr 2029.
1. Warum wird die Entscheidung zur Anhebung der Altersgrenzen schon jetzt getroffen?
Die grundsätzliche Entscheidung zur Anhebung der Altersgrenzen wurde bereits im Koalitionsvertrag getroffen. Jetzt kommt es darauf an, zügig die Gesetzgebung anzugehen, um betroffenen Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine verlässliche Planungsgrundlage zu geben.
2. Wann beginnt die Anhebung der Altersgrenzen?
Die Anhebung beginnt im Jahr 2012 für die ab 1947 Geborenen. Die Regelaltersgrenze für den Jahrgang 1947 beträgt 65 Jahre und 1 Monat, für den Jahrgang 1948 65 Jahre und 2 Monate usw. so dass für die 1958 geborenen die Regelaltersgrenze 66 gilt. Für die ab 1959 Geborenen erfolgt die Anhebung in Zweimonatsschritten Für alle nach 1963 Geborenen gilt die Regelaltersgrenze 67.
3. Warum soll die Anhebung der Altergrenzen in zwei Phasen erfolgen?
Nach allen zur Verfügung stehenden Daten ist ab Mitte des nächsten Jahrzehnts mit einer deutlichen Verbesserung auf dem Arbeitsmarkt insbesondere für ältere Arbeitnehmer zu rechnen, weil die geburtenstarken Jahrgänge aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Dies ermöglicht es, die Anhebungsphase für die Zeit nach 2023 zu beschleunigen.
4. Wann kann ich in Rente gehen, wenn ich Jahrgang 1970 bin?
Grundsätzlich müssen sie bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, wenn Sie die Rente ohne Ab-schläge haben wollen. Wenn Sie auf 45 Versicherungsjahre kommen, können Sie weiterhin mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Ansonsten müssen Sie für jedes Jahr des vorzeitigen Rentenbezugs einen Abschlag von 3,6 % in Kauf nehmen.
5. Ich bin heute 60 Jahre alt. Bin ich von den Regelungen betroffen?
Für alle, die heute 60 Jahre und älter sind, ändert sich an den Zugangsvoraussetzungen für eine Altersrente nichts.
6. Ich bin heute 55 Jahre alt und arbeitslos. Bin ich von den Regelungen betroffen?
Bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit ändert sich für Sie nichts.
7. Was tut die Bundesregierung, damit Ältere auch tatsächlich Beschäftigung finden?
In erster Linie sind die Tarifvertragsparteien gefordert, die Voraussetzungen für bessere Beschäftigungschancen für ältere Arbeitnehmer zu schaffen. Die Bundesregierung tut ihrerseits durch ihre Reformpolitik alles, die Rahmenbedingungen für mehr Beschäftigung, insbesondere auch für altere Arbeitnehmer, zu verbessern. Mit der „Initiative 50+“ werden zusätzlich Anstrengungen für die Chancen der Älteren am Arbeitsmarkt unternommen.
8. Gilt die Anhebung der Altersgrenzen auch für Beamte?
Wie bei allen anderen Rentenreformmaßnahmen gilt auch hier der Grundsatz, dass die Regelungen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden.
Fakten und Argumente
Ausführliche Informationen, Zahlen und Fakten finden Sie in einer Broschüre der SPD, die hier [145 KB] heruntergeladen werden kann.
