Klaus Barthel, MdB

28.10.11 - Rechtsunsicherheit auf dem Rücken der B

Bei der Ausschreibung für die Herstellung von Euro-Banknoten versteckt sich die Bundesregierung womöglich zu Unrecht hinter dem Europarecht

Die berechtigte Sorge um die 550 Arbeitsplätze in der Papierfabrik in Louisenthal hat Klaus Barthel als örtlich zuständiger Bundestagsabgeordneter zum Anlass für parlamentarische Fragen an die Bundesregierung genommen. Er will wissen, ob die europaweite Ausschreibung des Drucks deutscher Euro-Banknoten, wie 2010 geschehen, tatsächlich zwingend notwendig ist.

Die Antwort der Bundesregierung: „Die europaweite Ausschreibung des Euro-Banknotendrucks durch die Deutsche Bundesbank ist rechtlich zwingend.“ Gleichzeitig räumte die Bundesregierung allerdings ein, dass bisher außer Deutschland nur die Niederlande - federführend für sieben weitere Zentralbanken - die Euro-Banknotenherstellung teilweise ins Ausland vergeben haben. Von den großen Euro-Ländern schreibt nur Deutschland die Herstellung von Euro-Banknoten europaweit aus, Frankreich, Irland, Italien, Österreich, Portugal und Spanien dagegen nicht.

Ausdrücklich erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort, die Herstellung von Banknoten sei keine hoheitliche Aufgabe und daher nicht von „normalen“ öffentlichen Aufträgen zu unterscheiden.

Zu einem ganz anderen Ergebnis kommt dagegen ein Rechtsgutachten, das der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages zu dieser Frage ausfindig gemacht hat: Wegen der strafrechtlichen Sanktionen hinsichtlich des Fälschens und Inverkehrbringens gefälschter Banknoten müssten besondere Sicherheitsmaßnahmen gelten. Die Vergabe eines Auftrags zu Herstellung, Lagerung und Transport von Euro-Banknoten sowie der zugehörigen Vorprodukte sei daher nicht nach EU-/Vergaberecht europaweit auszuschreiben. Im Gegenteil: Vor dem Hintergrund der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und der Bedeutung für die wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik dürften solche Aufträge nicht europaweit ausgeschrieben werden.

Klaus Barthel: „Ich bleibe am Ball. Bei dieser widersprüchlichen Rechtslage darf es nicht bleiben. Die Bundesrepublik macht sich zum wiederholten Mal und ohne Not zum Vorreiter einer bedingungslosen Kapitulation vor dem europaweiten Wettbewerb. Diese Rechtsunsicherheit darf jedenfalls nicht auf dem Rücken der betroffenen Beschäftigten ausgetragen werden. Es geht ja nicht nur um die Vergabe 2010, sondern um die zukünftigen Wettbewerbsbedingungen und die davon abhängigen Arbeitsplätze.“

Gleichzeitig haben die betroffenen deutschen Unternehmen derzeit keinen Grund, mit Arbeitsplatzabbau zu drohen: Sie haben Banknoten-Aufträge von anderen Zentralbanken an Land gezogen, die vorerst für gute Auslastung sorgen.