Wettbewerb nicht über Dumpinglöhne!
Postmindestlohn darf nicht an formalen Fehlern scheitern
Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Postmindestlohn erklärt der
wirtschaftspolitische Sprecher der bayerischen Landesgruppe in der SPDBundestagsfraktion
Klaus Barthel, MdB:
Der Wettbewerb im Briefmarkt darf nicht über Dumpinglöhne geführt werden.
Dies bleibt auch dann richtig und aktuell, wenn die entsprechende Verordnung
im ersten Anlauf an formaljuristischen Einwänden des
Bundesverwaltungsgerichts scheitert.
Mit der Novellierung des Arbeitnehmerentsendegesetzes hatte die Große
Koalition die Voraussetzungen geschaffen, um den formalen Kriterien des
Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg einzuhalten. Die jetzige
Verordnung wäre ohnehin am 30. April ausgelaufen. Es liegt jetzt am
Bundesarbeitsministerium, auf der Grundlage des novellierten
Arbeitnehmerentsendegesetzes einen neuen Postmindestlohn durchzusetzen.
Die Bundeskanzlerin, die nach der Bundestagswahl versprochen hat, es bleibe
bei den beschlossenen Mindestlöhnen, muss jetzt zu ihrem Wort stehen.
Die juristische Auseinandersetzung ist vorerst geklärt. Jetzt schlägt die Stunde
politischen Handelns: Es ist den in diesem Bereich Beschäftigten und der
Öffentlichkeit nicht mehr zu vermitteln, dass im Postgesetz seit 1998 eindeutig
die Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen zwingend
vorgeschrieben ist und ein branchenspezifischer Mindestlohn dies absichern
sollte, aber jetzt auf kaltem juristischem Weg wieder die Tür für Lohndumping
geöffnet werden soll.
Mit diesem Zustand wird sich die SPD nicht abfinden.
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Presse 2010
