04.05.10: Monopolkommission entlarvt Brüderle
Zum 58. Sondergutachten der Monopolkommission erklärt der stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Barthel:
Monopolkommission entlarvt Brüderles Entflechtungspläne als absurd
Allen höflichen Beifallsbekundungen zum Trotz, aus dem Sondergutachten geht dreierlei deutlich hervor: Ein Entflechtungsgesetz ist erstens im Grunde überflüssig, zweitens ein Investitionshemmnis und drittens ein Sprengsatz für den Bundeshaushalt.
Die Monopolkommission kann zunächst nicht plausibel machen, weshalb sie sich überhaupt zu einer Gesetzesinitiative äußert, die sich erst im Stadium des Entwurfes eines Entwurfes befindet, über den Schwarz-Gelb überdies noch munter streitet. Der Verdacht, dass hier von Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums versucht wurde, ein Gefälligkeitsgutachten einzuholen, drängt sich auf. So sieht auch die Monopolkommission „keine besondere Dringlichkeit für die Einführung einer Entflechtungsregelung“. Auf gut Deutsch heißt das: Sie ist schlicht überflüssig.
Darüber hinaus sollte gemäß Monopolkommission, „eine allgemeine Entflechtungsvorschrift nicht auf die Märkte anwendbar sein, die der Gesetzgeber bereits heute einer Regulierung durch die Bundesnetzagentur unterstellt hat“, weil sonst Regulierungsentscheidungen durch die Anwendung kartellrechtlicher Entflechtungsregeln überlagert würden. Aber wozu bedarf es dann noch eines Entflechtungsgesetzes, wenn die Bereiche Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn längst durch die – übrigens dem Bundeswirtschaftministerium zugeordnete – Bundesnetzagentur reguliert werden?
Zweitens thematisiert die Kommission in aller Breite den „Verlust von Investitions- und Innovationsanreizen“ – völlig zu Recht. Wer investieren will und im Erfolgsfall mit „Entflechtung“ bedroht wird, überlegt sich jede Ausgabe dreimal.
Das hat die Monopolkommission sehr wohl erkannt. Deshalb schlägt sie vor, „den entflochtenen Unternehmen neben dem Verkaufserlös eine Kompensation aus öffentlichen Mitteln zu gewähren.“ Gleichzeitig gibt sie zu, dass diese kaum objektiv abschätzbar seien. Das ist der Gipfel: Der Steuerzahler soll auch noch für Brüderles Wettbewerbsideologie finanziell einstehen – und zwar in unbestimmter Höhe!
Daraus kann man nur eine Schlussfolgerung ziehen: Die Bundesregierung muss sich sofort von einem Entflechtungsgesetz verabschieden und damit aufhören, Ministerien und Gutachter mit dem Lieblingsspielzeug einzelner Minister zu beschäftigen. Deren wertvolle Arbeit sollte sich auf die wirklichen Probleme konzentrieren. Arbeit – auch die der Ministerien – muss sich wieder lohnen!
