01.11.07: Briefdienstleister
1. November 2007
Briefdienstleister: Dramatischer Handlungsbedarf
Zur gestrigen Pressemitteilung der Bundesnetzagentur, die ein erstes Zwischenergebnis der Abfrage zu Arbeitsbedingungen im lizenzierten Briefdienst bekannt gab, erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Barthel, MdB:
„Die in der Pressemitteilung vom 31. Oktober 2007 („Zwischenergebnis der Abfrage zu Arbeitsbedingungen im lizenzierten Briefdienst“) veröffentlichten Schlussfolgerungen und Interpretationen der Bundesnetzagentur sind erneut voreilig und einseitig:
- Der Beirat bei der Bundesnetzagentur, der die Vollerhebung mit Beschluss vom 2. Juli 2007 gefordert hatte, hatte noch keine Gelegenheit, das Zwischenergebnis zu diskutieren.
- Die Bundesnetzagentur untermauert ihre Zahlen damit, 87 Prozent der Unternehmen hätten die Fragebögen beantwortet. Sie unterschlägt, dass erst 1 061 Fragebögen von ihr erfasst und ausgewertet wurden; das sind nur 70 Prozent der Unternehmen.
- Aus den vorläufigen Zahlen der Bundesnetzagentur ergibt sich aber vor allem Folgendes: Der Bundesdurchschnitt der Stundenlöhne für die ca. 40 000 Beschäftigten bei den Wettbewerbern der Deutschen Post AG liegt bei 8,30 Euro. Für die 162 938 Beschäftigten bei der Deutschen Post AG liegt der durchschnittliche Stundenlohn bei 12,42 Euro. Für die Branche ergibt das einen durchschnittlichen Stundenlohn von ca. 11,60 Euro. Dabei ist noch gar nicht berücksichtigt, dass die bei den Wettbewerbern der Post überwiegenden geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse gegenüber Vollzeitarbeitsplätzen geringer gewichtet werden müssen.
- Nach dem seit 1998 geltenden § 6 Abs. 3 Nr. 3 Postgesetz dürfen Lizenzen nur erteilt werden, solange die üblichen und wesentlichen Arbeitsbedingungen nicht erheblich unterschritten werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht in Übereinstimmung mit allen Gutachtern davon aus, dass eine Abweichung von mehr als 10 Prozent als erhebliches Unterschreiten der üblichen Arbeitsbedingungen anzusehen ist.
- Nach dem Deutschen Postgesetz dürfen also keine Lizenzen erteilt werden, wenn ein durchschnittlicher Stundenlohn von weniger als 10,45 Euro (= 11,60 Euro abzgl. 10 Prozent) bezahlt wird.
- Durchschnittliche Stundenlöhne von weniger als 6 Euro vor allem in den neuen Bundesländern machen deutlich, welcher Handlungsbedarf besteht, um im Postsektor faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen.“
