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(Un)heimliches Lohndumping als Werbeargument –
BdKEP sucht neue Mitglieder zum organisierten Gesetzesverstoß und zur Umgehung des Post-Mindestlohns

Zur heute vom Bundesrat endgültig verabschiedeten Ausdehnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf Briefdienstleistungen und zu den fortgesetzten Versuchen einiger Verbände, den Postmindestlohn rechtswidrig zu umgehen, erklärt der postpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Barthel:

Nur 6,50 Euro im Osten und 7,50 Euro im Westen, also rund ein Fünftel weniger als den gerade beschlossenen Post-Mindestlohn, sollen die Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Kurier-Express-Post-Dienste e. V. (BdKEP) ihren Beschäftigten im Briefdienst als Stundenlohn bezahlen. Der BdKEP stützt sich dabei auf einen Mindestlohntarifvertrag, den er „noch rechtzeitig“ mit der neuen „Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste“ (GNBZ) abgeschlossen habe.

„Wir haben das stillschweigend getan und hoffen, dass dies fürs erste auch so bleibt, um keine schlafenden Hunde zu wecken“, so heißt es in einem Rundschreiben vom 12.12.2007 an die Mitglieder. „Schützen Sie sich durch Tarifbindung aufgrund der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband BdKEP“, wird weiter ausgeführt – nicht ohne darauf hinzuweisen, dass die „rechtlichen Belange“, die man monatelang geprüft habe, „auch bestreitbar wären. Lassen Sie sich durch eine weitere Rechtsmeinung aber nicht irritieren“. Als „verrückt“, aber rechtlich und tariflich schützend, wird Mitgliederwerbung für die GNBZ bei den Mitarbeitern der Mitgliedsbetriebe dringend empfohlen.

Hier zeigt sich einmal mehr, dass die GNBZ ein Werkzeug bestimmter Arbeitgeberverbände darstellt und mit einer Gewerkschaft im eigentlichen Sinne nichts zu tun hat. Es ist schon erstaunlich, mit welcher fast schon als kriminell zu bezeichnenden Energie einige Unternehmen und Verbände versuchen, den Willen des Gesetzgebers zu umgehen und die schon bisher rechtswidrigen Praktiken fortzusetzen. Sie ruinieren damit endgültig den Ruf einer ganzen Branche. Seriöse Verbandspolitik wäre es gewesen, die Mitgliedsunternehmen darüber zu informieren, dass der Mindestlohn nach dem heute vom Bundesrat endgültig verabschiedeten Arbeitnehmer-Entsendegesetz nur für Betriebe oder selbständige Betriebsabteilungen gilt, die überwiegend Briefsendungen befördern, nicht aber für sonstige Postdienstleistungen. Stattdessen wird weiter mit unsachlichen Argumenten gegen den Postmindestlohn Stimmung gemacht.

Die Bundesnetzagentur und ab dem 1. Januar 2008 die Zollverwaltung sind gefordert, gegen diese Praktiken rigoros vorzugehen. Der Rechtsstaat kann es nicht dulden, dass offen zum Verstoß gegen seine Gesetze aufgerufen wird

Rundschreiben des BdKEP vom 12.12.2007:

Hamburg, 12. Dez. 2007

Mindestlohn-Tarifvertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Arbeitnehmer-Entsendegesetz heißt es in § 1 Abs. 3a: „Ist ein Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages (...) gestellt worden, kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (…) durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmen, das die Rechtsnormen dieses Tarifvertrages auf alle (…) nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anwendung findet. (...)“

Sie ahnen, was jetzt kommt? Der BdKEP hat es noch rechtzeitig geschafft und wird mit der neuen „Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste“ (GNBZ) einen Mindestlohntarifvertrag abschließen: 6,50 Ost, 7,50 West für alle Postdienste - Postdienste entsprechend der Definition im Postgesetz (mit Anpassung der Löhne Ost in zwei Jahren an die Löhne West).

Wir haben dieses stillschweigend getan und hoffen, dass dieses fürs erste auch so bleibt, um keine schlafenden Hunde zu wecken. Ich bitte Sie um Vertraulichkeit. Informieren Sie in Ihrem eigenen Interesse nicht die Öffentlichkeit, weder Politik und schon gar nicht die Presse, sprechen Sie aber mit Ihrem Kooperationspartner.

Schützen Sie sich durch Tarifbindung aufgrund der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband BdKEP - möglichst vor der endgültigen Verabschiedung der Allgemeinverbindlichkeit des TV Mindestlohn ver.di/DPAG. Wir haben die rechtlichen Belange 3 Monate lang geprüft, was nicht heißt, dass sie nicht auch bestreitbar wären- wie alles im Leben. Lassen Sie sich durch eine weitere Rechtsmeinung aber nicht irritieren.

Positiv unterstützend wäre, wenn möglichst viele Mitarbeiter Ihres Betriebes Mitglied in der neuen Gewerkschaft werden (Mitgliedsantrag: www.gnbz.de). Es ist verrückt, aber genau das schützt Sie rechtlich und tariflich.

Die neue Satzung und der Mitgliedsantrag sind auf der ersten Internetseite www.bdkep.de abrufbar (Beschäftigungszahlen müssen ab jetzt verbindlich angegeben werden). Wir räumen Ihnen für den Fall des Falles ein Sonderkündigungsrecht der Mitgliedschaft im BdKEP ein.

Bitte in Ihrem eigenen Interesse: Bleiben Sie verschwiegen

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Rudolf Pfeiffer
Vorsitzender