Rechtsbeugung für Beisheim? SPD verlangt alle Details
Eine „detaillierte und nachvollziehbare Begründung“ für die Auflösung der Beisheim-Stiftung für das Gymnasium Tegernsee verlangen der SPD-Bundestagsabgeordnete Klaus Barthel und seine Landtagskollegin Adelheid Rupp. „Die offenkundigen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Auflösung können nur die Aufsichtsbehörden zerstreuen“, so die Abgeordneten. Nur so könne ein massiver Vertrauensverlust in den Rechtsstaat verhindert werden, hier müssten „alle Details“ auf den Tisch.
Eine Stiftung sei kein Spielzeug für Vermögende, „die je nach Lust und Laune damit umgehen können“, vielmehr unterliege sie ab der Anerkennung durch den Staat genauer rechtlicher Regelungen. Diese aber sehen die SPD-Politiker im Fall Beisheim schon seit über einem Jahr als „permanent verletzt“ an.
Nach der Stiftungsurkunde ist der konkrete Stiftungszweck die Förderung der Bildung und der Erziehung am „Prof. Beisheim Gymnasium Tegernsee“. Eine Schule dieses Namens gab es aber weder zum Zeitpunkt der öffentlichen Anerkennung der Stiftung im November 2005, noch gibt es sie heute. Aber selbst für das bayerische Kultusministerium war stets klar, dass es „gar keine Zweifel gibt, welche Schule gemeint ist“. In Tegernsee gibt es eben nur ein einziges Gymnasium. Nach dem Bayerischen Stiftungsgesetz können öffentliche Stiftungen des bürgerlichen Rechts ausschließlich nur zu Zwecken der Religion, der Wissenschaft, der Bildung und Erziehung, usw. errichtet werden, niemals aber zum Zweck der Namensänderung einer Schule.
Für einen „unglaublichen Skandal“ halten es Adelheid Rupp und Klaus Barthel, dass ausnahmslos alle Beteiligten immer wieder öffentlich erklärt haben, „die Stiftung stehe in keinem Zusammenhang mit der Umbenennung des Gymnasiums“ und „Otto Beisheim habe zu keinem Zeitpunkt die Namensänderung zur Bedingung gemacht“, jetzt aber sehe die Regierung von Oberbayern genau diesen bestrittenen Zusammenhang als „wesentliche Grundlage des Stiftungszwecks“ an. Zu allem Überfluss könne die Umbenennung auf Dauer angeblich deswegen nicht erfolgen, da „Prof. Beisheim sein Einverständnis zur Namensänderung nicht erteile“.
Entweder, so die Abgeordneten, habe Beisheim bzw. sein Bevollmächtigter, Prof. Dr. Erich Greipl, damals die Unwahrheit gesagt oder heute. Der viel zitierte „Wille des Stifters als oberste Richtschnur“ gilt, räumen Rupp und Barthel ein. Aber dieser müsse zwingend abschließend und unveränderbar in der Stiftungsurkunde festgehalten werden und vor der Anerkennung durch die Regierung von Oberbayern als dauerhaft erfüllbar geprüft werden. „Entweder war die damalige Anerkennung oder die jetzige Auflösung fehlerhaft. In beiden Fällen hat die Stiftungsaufsicht den Schwarzen Peter“, folgern die SPD-Politiker.
Die Landtagsabgeordnete Adelheid Rupp will den Sachverhalt offiziell anfragen. Den Verdacht, dass für Milliardäre ein anderes Recht gilt, wie für Otto Normalverbraucher, könne und müsse die Staatsregierung und die Regierung von Oberbayern ausräumen. Dies könne nur durch eine detaillierte Darstellung der Abläufe und der Entscheidungsgründe erfolgen. Eine Pressemitteilung reiche dafür keinesfalls aus.
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Presse 2007
