24.05.07: Briefmarkt - Marktöffnung stoppen
24. Mai 2007 - 404
AG Wirtschaft und Technologie
Briefmarkt: Marktöffnung stoppen solange
Rahmenbedingungen nicht stimmen
Anlässlich der von Matthias Kurth, Präsident der
Bundesnetzagentur, vorgestellten WIK-Studie zu den
Arbeitsbedingungen im Briefmarkt und zur heutigen
Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung zu Wettbewerb
und Prekariat erklärt der zuständige Berichterstatter der
SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Barthel:
Die von Matthias Kurth, dem Präsidenten der
Bundesnetzagentur, im Zusammenhang mit der Vorstellung
der WIK-Studie zu den Arbeitsbedingungen im Briefmarkt
veröffentlichten Behauptungen sind voreilig, einseitig,
unzutreffend und gesetzwidrig.
Nach Paragraf 6 Absatz 3 hat die Bundesnetzagentur seit
1. Januar 1998 den gesetzlichen Auftrag, Lizenzen im
Postsektor zu verweigern oder zu entziehen, wenn die
Arbeitsbedingungen wesentlich unter den in der Branche
üblichen liegen. Matthias Kurth verkehrt diese soziale
Schutzklausel in ihr völliges Gegenteil, wenn er die
tarifvertraglich vereinbarten Löhne und Gehälter bei der
Deutschen Post AG (DPAG) als zu hoch bezeichnet und
gegen sie zu Felde zieht. Branchenüblich sind - anders von
WIK angedeutet - nicht die Arbeitsbedingungen vom
Gastgewerbe bis zum Stücklöhner bei alternativen
Zustelldiensten, sondern die bei dem Unternehmen, das 90
Prozent aller Vollzeitarbeitsplätze und Marktanteile hat.
Das vom WIK-Gutachten ermittelte durchschnittliche
Lohnniveau im Briefmarkt liegt bei gerade einmal 7,94 Euro.
Die Erklärung von Matthias Kurth, damit liege es "über dem von den
Gewerkschaften geforderten brachenübergreifenden Mindestlohn in Höhe
von 7,50 Euro" weist in die völlig falsche Richtung. Wenn der Durchschnitt
gerade einmal knapp über diesem Minimum liegt, verdeutlicht dies nur, dass
es sehr wohl Stundenlöhne weit unter diesem Niveau geben muss. 5,50 Euro
als möglichen Stundenlohn für Briefzusteller weist die Studie selbst aus und
stellt fest: "Löhne bei einzelnen Unternehmen liegen jedoch darunter". Bei
einer Rücklaufquote von nur 38 Prozent der befragten 100 Lizenznehmer -
von insgesamt 750 tatsächlich aktiven - liegt zudem der Verdacht nahe, dass
diejenigen, die noch weniger bezahlen, sich an der Studie vorsorglich nicht
beteiligt haben oder gar nicht gefragt wurden.
Das Lohnniveau der DP AG pauschal als unüblich hoch abzuqualifizieren,
hat weder mit der Rechts- noch mit der Faktenlage zu tun. Der soziale
Schutzauftrag des Postgesetzes läuft leer, wenn die Bundesnetzagentur ihre
Aufgabe darauf reduzieren will, irgendwelche regional und lokal gezahlten
Löhne zu ermitteln, um sie dann als wettbewerbsgerechten
Vergleichsmaßstab heranzuziehen. Genau einen solchen Wettbewerb sollte
der Paragraf 6 Postgesetz ja von Anfang an verhindern: dass Wettbewerber
im Postsektor dadurch ihre Marktchancen verbessern, dass sie das
branchenübliche Niveau der Arbeitsbedingungen wesentlich unterschreiten;
dass sich deshalb vor dem Hintergrund hoher Arbeitslosigkeit eine
Lohnspirale nach unten dreht, die nicht einmal dann zum Stillstand kommt,
wenn dadurch soziale Hilfsbedürftigkeit und Anspruch auf Arbeitslosengeld II
ausgelöst wird.
Die Bundesnetzagentur hat ihren seit nunmehr fast zehn Jahren gültigen
gesetzlichen Auftrag nicht erfüllt, Niedriglöhne durch Lizenzverweigerung zu
verhindern. Dem Versuch der Bundesnetzagentur und ihres Präsidenten,
durch einen Amoklauf gegen geltendes Recht von ihrem Versagen
abzulenken, wird sich die SPD-Bundestagfraktion mit aller Kraft widersetzen.
Immer dringender stellt sich für uns auch die Frage, ob der
Liberalisierungszeitplan für den Postsektor eingehalten werden kann.
Entgegen von interessierten Kreisen gezielt angeheizten Spekulationen ist
davon auszugehen, dass sich die Marktöffnung in Europa um mehrere Jahre
verzögert. Bundeswirtschaftminister Michael Glos soll der Öffentlichkeit
reinen Wein einschenken anstatt auf Zeit zu spielen.
Vor diesem Hintergrund, also der ungelösten Problematik des europäischen
Gleichklangs und den Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt fordert die
SPD-Bundestagsfraktion den Wirtschaftsminister auf, die weitere
Postliberalisierung in Deutschland zu stoppen und die Bundesnetzagentur an
ihren gesetzlichen Auftrag zu erinnern.
Die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur geht nicht so weit, dass sie über
Recht und Gesetz steht.
