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Klaus Barthel setzt sich für Telefonanschluss auf Buchsteinhütte und Schwarzentenn-Alm ein

In einem Schreiben an die Konzernzentrale der Deutschen Telekom AG hat sich der Bundestagsabgeordnete Klaus Barthel (SPD) dafür eingesetzt, dass der seit drei Monaten gestörte Festnetz-Telefonanschluss der Buchsteinhütte und der Schwarzentenn-Alm wieder instandgesetzt wird. Er verweist dabei auf die gültige Gesetzeslage, wonach ein Grundanspruch auf einen Festnetzanschluss besteht.

„Gerade weil es sich hier um eine Instandhaltung und eben nicht um einen Erstanschluss handelt“, so Barthel, sei die Deutsche Telekom AG nach § 78 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) als Universaldienstleister verpflichtet, auch außerhalb eines Gebietes mit geschlossener Bebauung umgehend zu handeln.

Der Abgeordnete befürchtet, dass die beiden Hütten zu einem Präzedenzfall werden könnten, der die Grundversorgung mit einem Telefonanschluss im ländlichen Raum gefährde. Nach seinen Recherchen gebe es bundesweit bisher noch keine vergleichbare Situation, in der die Telekom eine Reparatur eines schon bestehenden Anschlusses verweigert habe.

Klaus Barthel, der auch Vorsitzender des Beirats der Bundesnetzagentur ist, hat daher auch die Regulierungsbehörde um Überprüfung und Unterstützung gebeten.