12.08.08: Post im Tölzer Badeteil
Grund zum Optimismus: Post-Partnerfiliale im Tölzer Badeteil Klaus Barthel
antwortet auf die Anfrage von Bürgermeister Janker
Bad Tölz-Miesbach / Der Bad Tölzer Bürgermeister Josef Janker hatte sich
wegen der angekündigten Vertragsauflösung der Post-Partnerfiliale im
Badeteil seiner Stadt besorgt an den Bundestagsabgeordneten Klaus Barthel
gewandt. Die Antwort des stellvertr. Vorsitzenden im Beirat der
Bundesnetzagentur und Berichterstatters für den Bereich Post in der
SPD-Bundestagsfraktion ist Grund zum Optimismus:
„Schon 1993 unter Bundeskanzler Helmut Kohl wurde entschieden, den deutschen
Postmarkt zu liberalisieren und die Deutsche Post AG zu privatisieren.
Dieser Prozess ist nunmehr rechtlich abgeschlossen, nachdem auf Betreiben
von
CDU/CSU und Bundeswirtschaftsminister Glos das verbliebene Monopol für
Briefe bis 50 g am 1. Januar 2008 ausgelaufen ist. Daran ändert auch die
Minderheitsbeteiligung des Bundes am Unternehmen nichts, da diese keinen
Einfluss auf das konkrete Geschäftsgebaren zulässt (Aktiengesetz). Die
Vertragsverhältnisse zwischen dem Postkonzern und seinen Vertriebspartnern
unterliegen dem reinen Privatrecht. Niemand ist gezwungen, als
Vertriebspartner
der Deutsche Post AG (DPAG) zu fungieren und die DPAG ihrerseits ist frei in
der Auswahl ihrer Partner. Die Vertragsbedingungen unterliegen der
Vertragsfreiheit von Teilnehmern auf freien Märkten. Aus vielen Gesprächen
und Einzelfällen, aus einer Vielzahl von Kündigungen solcher Verträge ist
bekannt, dass für viele Agenturnehmer die Konditionen nicht gerade
rosig sind. Zivilrechtliche Klagen Betroffener (z.B. wegen der
marktbeherrschenden Stellung der DPAG oder wegen Vertragsstreitigkeiten)
blieben bisher erfolglos.
Ein politischer Eingriff in diese Vertragsbeziehungen ist nicht möglich.
Dies wird nur eingeschränkt durch die Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV),
welche die rot-grüne Bundesregierung 1999 verabschiedet und 2002 verbessert hat.
Diese zwingt die DPAG und ihre Wettbewerber zur Aufrechterhaltung eines bestimmten
qualitativen und quantitativen flächendeckenden Mindestangebots. Den Text
dieser PUDLV finden Sie auch auf meiner Homepage (siehe hier Post).
Im Fall von Bad Tölz heißt dies, dass geprüft werden muss, ob eine Filiale
für die ganze Stadt ausreicht. Ich gehe davon aus, dass dies aufgrund der
sog. „2 km-Regel„ nicht der Fall ist (die Regel besagt, dass innerhalb
geschlossener Wohnbebauung nur Wege bis 2000 Meter zur nächsten Postfiliale
zumutbar sind). Daraus ergäbe sich, dass ein Standort im Badeteil
Pflichtstandort ist. Soweit ich dies der Presse entnehme, bestreitet das die
DPAG nicht. Wenn dem so ist, steht die DPAG in der Pflicht, entweder einen
Partnerbetrieb zu finden oder selbst einen Betriebsstandort zu betreiben.
Wenn also die Vertragsbedingungen zu unattraktiv sind, muss die Post einen
Partner finden, der dies akzeptiert, oder sie muss die Konditionen
verbessern oder auf eigene Kosten eine Filiale eröffnen. Dies muss ohne
Unterbrechung nach der Schließung geschehen. Anderenfalls besteht nach § 5
der PUDLV die Möglichkeit einer Eingabe an die Bundesnetzagentur. Auch mich
würde ein solcher Fall interessieren – wenngleich ich mir vor allem wünsche,
dass sich alles ohne große Schwierigkeiten regeln wird.„
