Klaus Barthel, MdB

29.07.09: Breitbandausbau

Zum Streit über den Breitbandausbau in Bayern erklärt Klaus Barthel, stellvertretender wirtschaftpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:

Breitband im ländlichen Raum: Privatisierung und Wettbewerb taugen nicht zur Sicherung einer flächendeckenden Infrastruktur.
Breitbandversorgung muss zum Pflichtangebot werden.

CSU und FDP schieben sich in der Staatsregierung gegenseitig den schwarzen Peter zu und schreien „haltet den Dieb!“ – für das Desaster sind beide gleichermaßen verantwortlich

Völlig zurecht erwarten Bürgerinnen und Bürger und Gemeinden auch in Oberbayern einen Anschluss des ländlichen Raums an schnelle Datennetze. Die weißen Flächen bei der Breitbandversorgung dürfen nicht bleiben!

Nicht zuletzt auf Druck der SPD ist die Breitbandstrategie der Bundesregierung deshalb wesentlicher Teil des Konjunkturpakets: Bis spätestens 2010 sollen die bislang nicht versorgten Gebiete mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen abgedeckt sein. Bis spätestens 2014 sollen für 75 % der Haushalte, bis 2018 für alle Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen.

Die Strategie der Bundesregierung stößt aber auf von CDU, CSU und FDP errichtete Grenzen: Während Bevölkerung und Kommunalpolitiker ein schnelles und leistungsfähiges Netz fordern, setzen das CSU-Wirtschaftsministerium der Herren Glos und zu Guttenberg und die CSU/FDP-Staatsregierung auf den Wettbewerb der privaten Anbieter – die Telekom ist nur einer davon – und den Wettbewerb der Technologien (Kabel, Satellit, digitale Dividende). Die betriebswirtschaftlich „unrentable“ Versorgung des ländlichen Raums wird dadurch aber nur zusätzlich erschwert, weil so erst recht kein privater Investor das Risiko eingeht, Geld in die Versorgung der Fläche zu stecken. Und die staatlichen Fördertöpfe und kommunalen Co-Finanzierungen gestalten sich deshalb so schwierig, weil ja in jedem Einzelfall erklärt werden muss, weshalb gerade dieses private Unternehmen und gerade diese Technologie einem

Wettbewerber vorgezogen und mit öffentlichen Mitteln subventioniert werden und in welcher Höhe dies in Gemeinde A bzw. Gemeinde B geschehen soll.

Alle Appelle an die „Verantwortung der Telekom“ sind daher das übliche „haltet den Dieb“-Geschrei. Die Deutsche Telekom AG ist ein privater Anbieter unter vielen, der dank der Privatisierungs- und Wettbewerbsideologie von CDU, CSU und FDP grundsätzlich keinen politischen Weisungen mehr unterliegt.

Nicht die Deutsche Telekom AG, sondern der Bund ist nach Art. 87f Grundgesetz (GG) in der Verantwortung, „flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation“ zu gewährleisten.

Ähnlich wie bei der Postversorgung oder dem öffentlichen Telefonnetz (Festnetz) müsste deshalb die Breitbandversorgung gesetzlich zum Universaldienst, also zu einem Pflichtangebot erklärt werden, der jedem Haushalt zur Verfügung stehen muss. Damit würden einheitliche Kriterien für ein Mindestangebot festgelegt und die Telekom und/oder weitere Wettbewerber aus Sicht des Bürgers zur Erbringung dieser Leistung verpflichtet. Genau dieser Universaldienst ist aber mit den Marktideologen von CDU, CSU und FDP und der bayerischen Staatsregierung bisher nicht durchsetzbar.