Allgemeines
Erfahrungsberichte der aktuellen Teilnehmerin aus dem Wahlkreis von Klaus Barthel (mehr)
Zweck des PPP
1983 wurde das Parlamentarische Patenschafts-Programm aus Anlass des 300. Jahrestages der ersten deutschen Einwanderung gemeinsam vom Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika und dem Deutschen Bundestag beschlossen. Dieses Austauschprogramm soll der jungen Generation in beiden Ländern die Bedeutung freundschaftlicher Zusammenarbeit, die auf gemeinsamen politischen und kulturellen Wertvorstellungen beruht, vermitteln.
Allgemeines
Schülern/Schülerinnen und jungen Berufstätigen wird durch ein Stipendium ein einjähriger Aufenthalt in den USA ermöglicht.
Bundesweit stehen voraussichtlich 350 Stipendien für Schüler/innen und Berufstätige zur Verfügung. Es kann nicht gewährleistet werden, dass in jedem Wahlkreis ein Stipendium an eine Schülerin/einen Schüler vergeben werden kann.
Stipendium
Das Stipendium umfasst unter anderem. die Reise- und Programmkosten sowie die notwendigen Versicherungskosten, nicht aber das Taschengeld. Fahrtkosten zu den Auswahlgesprächen werden nicht erstattet. Die Gespräche sollten deshalb möglichst in Wohnortnähe stattfinden.
Verlauf des Aufenthaltes - was erwartet die Jugendlichen?
Schülerinnen und Schüler leben in Gastfamilien und besuchen für die Dauer eines Schuljahres eine amerikanische High School. Für junge Berufstätige sieht das Programm den Unterricht an einem Community College oder einer vergleichbaren Bildungsstätte vor. Ferner wird ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb absolviert. Die Teilnehmer können auch selbst Praktikantenplätze in den USA vorschlagen.
Was wird von den Jugendlichen erwartet?
Der Deutsche Bundestag erwartet, dass die Stipendiaten als junge "Botschafter" ihres Landes einen dauerhaften Beitrag zu einer besseren Verständigung zwischen jungen Deutschen und Amerikanern leisten.
Teilnahmebedingungen für 2009 - 2010
Schüler/innen
Schüler/innen mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und guten Schulleistungen; die Schüler/innen müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (31.7.2009) mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein (Geburtstage vom 1.8.1991 bis 31.7.1994)
Junge Berufstätige / Auszubildende
Junge Berufstätige und Auszubildende mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die zum Zeitpunkt der Ausreise (31.7.2009) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und mindestens 16, aber höchstens 24 Jahre alt sind (Geburtstage vom 1.8.1984 bis 31.7.1993); teilnahmeberechtigt sind auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Geleisteter Grundwehrdienst oder Zivildienst sowie ein geleistetes freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr erhöhen die obere Altersgrenze entsprechend.
Einige Berufe (z.B. Heilberufe) können in den USA nur mit einer Lizenz ausgeübt werden. Angehörige dieser Berufsgruppen sind daher leider von der Teilnahme am PPP ausgeschlossen. Genaue Informationen erteilt die für die Berufstätigen zuständige Austauschorganisation Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH in Köln.
Wehrpflichtige Jugendliche
Wehrpflichtige Jugendliche sollten bis zum Beginn des Auslandsaufenthaltes ihren Wehr- oder Zivildienst geleistet haben. Der Wehrpflichtige hat beim zuständigen Kreiswehrersatzamt/Bundesamt für Zivildienst bis spätestens 31. Oktober 2008 sicherzustellen, dass Wehr- oder Zivildienst nicht in die Zeit des Auslandsaufenthaltes fallen.
Wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen?
Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit und Inhaber einer Green Card.
Bewerbung
Die Bewerbung zum PPP ist nur mit einer Bewerbungskarte möglich, die Sie gerne bei uns im Büro anfordern können. Wir schicken sie Ihnen dann per Post zu.
Die Bewerbungskarten können ab sofort auch hier abgerufen werden.
* Bewerbungskarte für Schüler/innen [74 KB]
* Bewerbungskarte für junge Berufstätige und Auszubildende [74 KB]
Schüler/innen schicken die an die für ihren Wahlkreis zuständige Austauschorganisation. Die Karte muss dort spätestens am 5. September 2008 eingegangen sein (Datum des Poststempels ist unerheblich).
Junge Berufstätige/Auszubildende schicken die an die Austauschorganisation Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH (InWEnt). Die Karte muss dort spätestens am 5. September 2008 eingegangen sein (Datum des Poststempels ist unerheblich).
Unbedingt beachten!
Anmeldungen, die nicht mit einer Bewerbungskarte erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben unvollständig ausgefüllte und/oder verspätet bzw. an eine nicht zuständige Austauschorganisation oder den Deutschen Bundestag oder eine/n Bundestagsabgeordnete/n gesandte Bewerbungskarten.
Der Nachweis einer fristgerechten Absendung ist durch Versand per Einschreiben oder per Fax möglich.
Ermittlung des Bundestagswahlkreises
Welche Austauschorganisation für Schüler/innen zuständig ist, richtet sich nach dem Bundestagswahlkreis, in dem der/die Schüler/in am 5. September 2008 mit dem ersten Wohnsitz gemeldet ist. Die Wahlkreisnummer kann bei dem/der örtlichen Bundestagsabgeordneten, Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen, Statistischen Ämtern bzw. Wahlämtern erfragt werden. Wichtig: Es gilt die für die Bundestagswahl 2009 neu gefasste Wahlkreiseinteilung. Weitere Informationen: www.bundeswahlleiter.de
Der Wahlkreis von MdB Klaus Barthel hat die Nummer 224 (Starnberg)!
Für Schüler/innen ist die zuständige Austauschorganisation Experiment e.V. in Bonn für diesen Wahlkreis.
Junge Berufstätige/Auszubildende müssen wie die Schüler/innen ihren Bundestags-Wahlkreis ermitteln (siehe oben) und auf der Bewerbungskarte eintragen. Die Austauschorganisation ist InWEnt in Bonn.
Wie geht es weiter?
Nach Eingang der Bewerbungskarte verschicken die Austauschorganisationen die vollständigen Bewerbungsunterlagen, sofern die Bewerber/innen aufgrund ihrer Angaben die Teilnahmebedingungen erfüllen.
Diese Unterlagen sind fristgerecht und vollständig ausgefüllt an die Organisation zurückzusenden.
Auswahlverfahren
Jede Austauschorganisation führt ihr eigenes Vorauswahlverfahren durch. Die Auswahl orientiert sich am gesamten Persönlichkeitsbild, der Motivation und der Eignung der Bewerber/innen für einen einjährigen USA-Aufenthalt. Von den Bewerber/innen werden in jedem Fall gute staatsbürgerliche Kenntnisse und gute englische Sprachkenntnisse erwartet.
Anschließend legen die Austauschorganisationen den am Programm beteiligten Abgeordneten eine Liste mit den am besten geeigneten Bewerber/innen vor. Die/der Abgeordnete nominiert aus dieser Liste die/den Stipendiatin/Stipendiaten.
Bitte beachten Sie, dass weder die Bewerbung zum PPP noch die Teilnahme am Vorauswahlverfahren zu einem Rechtsanspruch auf ein Stipendium führen.
Die Nominierung steht unter dem Vorbehalt ärztlich festgestellter gesundheitlicher Eignung. Die Austauschorganisationen können die Vorlage von ärztlichen Attesten verlangen.
Die Nominierung steht auch unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Ausreise die Teilnahmevoraussetzungen tatsächlich erfüllt werden (Versetzung, Schulnotenniveau, erfolgreicher Berufsabschluss).
Die Nominierung der Berufstätigen steht unter dem Vorbehalt, dass Wehr- oder Zivildienst nicht in die Zeit des Auslandsaufenthaltes fallen.
Das PPP wird parlamentarisch begleitet von den Berichterstattern für Internationale Austauschprogramme in der Kommission des Ältestenrates für Innere Angelegenheiten.
Berichterstatter:
Wolfgang Börnsen (Bönstrup), MdB
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Deutscher Bundestag
- Verwaltung -
Referat WI 4
Tel.: 030 227-39336
Für ein Jahr in die USA
mit dem Parlamentarisches Patenschafts-Programm für junge Leute
Bewerben kann man sich für das Programmjahr 2010/2011 bis zum 4. September 2009
Interessiert? Dann lesen Sie den Erfahrungsbericht einer Teilnehmerin.
Interesse geweckt! Hier gibt es die Bewerbungsunterlagen

